Liste der Krankenkasse
Folgende gesetzliche Krankenkassen erstatten alternative Behandlungsmethoden:
Medical Network | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Audi BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bahn BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bertelsmann BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BKK Stadt Augsburg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BKK Voralb HELLER-LEUZE-TRAUB | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bosch BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KARL MAYER BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krones BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SECURVITA BKK | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BIG direkt gesund
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In Deutschland gibt es einen Katalog von medizinischen Behandlungsverfahren, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (Kostenerstattung). Neue Behandlungsverfahren werden von einer Prüfkommission überprüft und dann von einem gemeinsamen Gesundheitsausschuss entweder zugelassen oder abgelehnt.
Hierbei steht im Vordergrund zum einen die Wirksamkeit des Verfahrens, die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit.
Im Falle der neuen thermischen Verfahren (Laser- oder Radiofrequenzbehandlung der Stammvenen) konnte wissenschaftlich die Überlegenheit der Methode gegenüber chirurgischen Stripping bis heute nicht eindeutig belegt werden.
Außerdem sind die Kosten für eine endoluminale thermische Behandlung um 1/3 teurer im Vergleich zum chirurgischen Verfahren. Aus diesem Grund werden die Kosten für ein thermisches Verfahren aktuell von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Nachdem die Vorteile der thermischen Verfahren dennoch im Einzelfall nicht abzustreiten sind, haben einigen gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von speziellen Verträgen entweder mit einem einzelnem Zentrum oder mit bestimmten Gruppen Verträge ausgehandelt, die die Kosten auch für die Laser – und Radiofrequenztherapie übernehmen (z.B. Micadovertrag, medical Network oder NFU). Prinzipiell besteht auch für jeden Patienten die Möglichkeit der sog. Kostenerstattung einer Leistung, die nicht im gesetzlichen Katalog gelistet ist.
Hierzu muss vom Patienten ein Antrag auf Kostenerstattung des Verfahrens gestellt werden und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Rahmen einer sog. Einzelfallentscheidung wird die Krankenkasse dann einer Kostenerstattung zustimmen oder diese ablehnen.
Sollten sich für Sie wirkliche Vorteile aus einer Laserbehandlung oder Radiofrequenzbehandlung ergeben (z.B. keine Vollnarkose, geringerer postoperativer Schmerz, schnelle Wiedereingliederung in das Arbeitsleben), macht es sicherlich Sinn, einen solchen Antrag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung!
Die Krankenkasse in der linken Spalte übernehmen im Rahmen von Selektivverträgen die Kosten für ein thermisches endoluminales Verfahren.